Die traditionelle Shisha darf ab dem 18. Lebensjahr konsumiert werden.
Das Jugendschutzgesetz regelt generell die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit in Bezug auf Minderjährige: So ist es nicht erlaubt, Tabakwaren - also auch aromatisierten Tabak - an Minderjährige abzugeben.
Natürlich gibt es auch verschiedene Personengruppen, für die das Shisharauchen gefährlich werden kann. Dazu gehören z.B. Personen mit Herz- Kreislaufproblemen sowie Blutdruckproblemen. Ebenso gefährlich ist es für werdende bzw. stillende Mütter.
Das Rauchen in der Öffentlichkeit hingegen ist generell erst ab 18 Jahren erlaubt!