Menthol und Minz verbot für Shisha Tabak und Zigaretten

02.01.2023 03:51

Die EU hat im Jahr 2014 ein Verbot von Menthol in Zigaretten und Tabakprodukten verabschiedet. Dieses Verbot wurde durch §5 des Tabakzeugnisgesetzes festgelegt und besagt, dass es verboten ist, Tabakprodukte mit Zusatzstoffen zu produzieren, die Aromen wie Minze oder Eis hervorbringen. 

Das Verbot gilt auch für Fertigtabak für Shishas, wobei der Verkauf von reinen Aromen weiterhin erlaubt ist.

Der Verkauf von Shisha-Tabak mit Minze- oder Ice-Aromen endete am 20. Mai 2020.

Das Verbot von Menthol Zigaretten hat auch Auswirkungen auf Raucher von herkömmlichen Zigaretten. Sie müssen nach neuen Alternativen suchen, um ihr Raucherlebnis aufrechtzuerhalten. Eine Möglichkeit, um den Menthol Geschmack zu simulieren, sind Aroma-Sprays oder Aroma-Cards, die zu jeder Zigarette hinzugefügt werden können.

Ein weiterer Trend bei Rauchern, die auf Menthol umsteigen, ist der Wechsel zu E-Zigaretten.

Für Shisha Rauchern heißt es auch Minz- oder Ice-Sprays, das speziell für eine schnelle Einziehzeit und die sofortige Verwendung auf Shisha-Tabak entwickelt wurde.