Verbot von Menthol- oder Minzaromen in Shisha Tabak und mögliche Alternativen

Im Jahr 2014 wurde durch eine EU-Richtlinie das Verbot von Menthol in Zigaretten und Tabak beschlossen.

Das Inverkehrbringen von Tabakprodukten mit verschiedenen Zusatzstoffen, die Aromen hergestellt werden, wie sie in Minze oder Ice Shisha Tabak enthalten sind, ist laut §5 des Tabakzeugnisgesetzes verboten. 

Eine abschließende Liste benennt alle verbotenen Zusatzstoffe, von denen es mehr als 40 gibt.

Dieses Verbot betrifft auch die Shisha-Szene und bedeutet, dass Fertigtabak mit solchen Aromen nicht mehr hergestellt werden darf. Der Verkauf von reinen Aromen ist jedoch weiterhin unberührt.

Die Frist für den Verkauf von Fertig-Shisha-Tabak mit Minze oder Ice endete am 20. Mai 2020.

Wenn Sie nach Alternativen suchen, empfehlen wir Ihnen, Minz- und Ice-Sprays auszuprobieren.