25 Gramm Shisha Tabak Pflicht für Shisha Bars

07.12.2022 13:36

In den letzten Zeiten kommt es in vielen Shisha Bars zu umfassenden Kontrollen der Behörden, um sicherzustellen, dass sie sich an die geltenden Gesetze halten. Eine dieser Vorschriften besagt, dass Shisha Tabak in den Shisha Bars nur in Kleinverkaufspackungen bis 25g angeboten werden darf. Dies bedeutet, dass der Kunde den Tabak kaufen und es dann sein Eigentum wird. Der Kunde muss auch den auf dem Steuerzeichen angegebenen Preis bezahlen und das Steuersiegel selbst brechen.

Hier findest du unsere 25g Shisha Tabak Sortiment.

In Ergänzung gibt es auch Vorschriften, die den Verleih von Wasserpfeifen an Kunden in Shisha Bars betreffen. Shisha Bars dürfen zusätzlich zum Verleih der Wasserpfeife eine Gebühr von den Kunden verlangen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verkauf von Shisha Tabak und der Verleih von Wasserpfeifen als separate Dienstleistungen betrachtet werden müssen, die getrennt von der Hauptkasse verkauft werden müssen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung keineswegs neu ist und schon seit längerem in Kraft ist. Trotzdem scheint es, dass in letzter Zeit verstärkte Kontrollen stattfinden, um sicherzustellen, dass Shisha Bars sich an diese Gesetze halten.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass es den Shisha Bars nicht erlaubt ist, ihren eigenen Shisha Tabak anzumischen. Dies ist eine weitere Vorschrift, die von den Behörden kontrolliert wird. In der Vergangenheit haben viele Shisha Bars versucht, größere Gebinde von Shisha Tabak zu verstecken und diese mit dem Namen des Kunden zu versehen, um vorzutäuschen, dass der Tabak dem Kunden gehört und somit immer für ihn bereitsteht. Auch dies ist nicht erlaubt und kann zu Schwierigkeiten mit den Behörden führen.

Ein weiterer Punkt, der von den Behörden überprüft wird, ist der Kauf von Kleinverpackungen als Scheingeschäft, um den Behörden vorzutäuschen, dass die Shisha Bar sich an die Gesetze hält. Dies kann ebenfalls nicht als legaler Trick angesehen werden und kann zu Schwierigkeiten führen. Die Behörden haben das Recht, jederzeit Rechnungen und andere Unterlagen zu verlangen, um sicherzustellen, dass die Shisha Bar sich an die Gesetze hält.

Es ist wichtig, dass Shisha Bar Besitzer sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften halten, um Schwierigkeiten mit den Behörden zu vermeiden. Dies umfasst auch die Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich des angebotenen Shisha Tabaks und der Art und Weise, wie er serviert wird.

..."Wer eine Shisha-Bar betreibt, unterliegt im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit verschiedenen Pflichten aus der Abgabenordnung (AO), dem Tabaksteuergesetz (TabStG) und der Tabaksteuerverordnung (TabStV). Es darf nur Tabak zum Verkauf angeboten werden, der im Steuergebiet (hier: Bundesrepublik Deutschland) versteuert wurde. Zu erkennen ist die Versteuerung an dem ordnungsgemäß angebrachten deutschen Steuerzeichen mit Entwertungsvermerk. Die Abgabe von Wasserpfeifentabak (Shisha-Tabak) an Endkunden/Endkundinnen muss in Kleinverkaufspackungen (ca. 15-20 g) erfolgen. Zudem muss der Tabak zum selben Preis an die Verbraucher/-innen abgegeben werden, der auf dem Steuerzeichen angegeben ist.

Rechtliche Hintergrundinformationen: Zuwiderhandlungen zu den bestehenden gesetzlichen Regelungen stellen Straftaten nach § 370 AO oder Ordnungswidrigkeiten nach § 381 Abs. 1 Nr. 2 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Nrn. 1, 3 und 4 TabStG, bzw. nach § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Nr. 23 TabStV dar und können straf- bzw. bußgeldrechtlich geahndet werden. Regelungen, die den Umgang mit Tabakwaren betreffen, können Sie dem Tabaksteuergesetz sowie der Tabaksteuerverordnung entnehmen. Weitere Auskünfte im Umgang mit Wasserpfeifentabak erhalten Sie auf www.zoll.de..."

Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121241/4307019